23.10.2019 - 9 Beschluss über die Straßenbenennung im Bereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Mi., 23.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG (Grundstückseigentümerin und Investorin) stellte den Antrag auf Benennung der Planstraße im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“.
Die IOK Stolpe GmbH & Co.KG schlug den Namen „Inseldomizil“ vor. Bei Ablehnung des Vorschlags sollen auch die folgenden Namen geprüft werden:
- Gräfin Freda Weg (in Erinnerung an die letzte Gräfin/Bewohnerin des Schlosses Stolpe, die im Bereich der Bevölkerung in Stolpe hohes Ansehen genoss)
- Haffweg
Der Bauausschuss befasste sich mit der Thematik während der Sitzung am 02.09.2019 mit folgendem Beratungsergebnis:
Die Ausschussmitglieder lehnen den Namen „Inseldomizil“ erneut ab und schlagen stattdessen den Namen „Haff-Trift“ vor.
Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.
Der Bauausschuss hätte sich bereits intensiv mit der Thematik befasst.
Die vorgeschlagene „Haff-Trift“ fand nicht direkt Zustimmung, so Herr Beitz. Der Investor würde „Hafftriftweg“ befürworten. Dieses wäre eine Doppelung, so die Gemeindevertretung und wird nicht akzeptiert. Außerdem würde es bereits einen Triftweg in Gummlin geben.
Nach Diskussion legt die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe fest, dass man hier weiter als „Zur Trift“ verfahren und die Erweiterung der Hausnummern erfolgen sollte.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 die Benennung der jetzigen Planstraße im Bereich des B-Planes Nr. 2 „Ferienhausgebiet am Landhaus in Stolpe“ in der Gemeinde Stolpe auf Usedom zur „Zur Trift“ entsprechend der gelb unterlegten/grau schraffierten Kennzeichnung im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist. Die Hausnummern werden entsprechend erweitert.
Die in der Gemarkung Stolpe Flur 1 belegenen Flurstücke 59/9 und 59/13 sind betroffen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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