28.08.2019 - 7 Beschluss über die Straßenbenennung im Bereich ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Während der Sitzung der Gemeindevertretung am 09.05.2019 wurde der Vorschlag „Am Schwalbennest“ geäußert. Der Vorhabensträger Herr Armin Görs stimmte dem Vorschlag zu.

Die Straße bleibt eine private Anliegerstraße und wird nicht öffentlich gewidmet.

 

Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben.

Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides

 

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Die Gemeindevertretung Benz beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Benennung der Straßen im Bereich des B-Plan-Gebietes Nr. 16 „Wohnbebauung an der Fritz-Behn-Straße“ in der Gemeinde Benz als „Am Schwalbennest“, entsprechend der schraffierten Kennzeichnung im Lageplan. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Die Straße befindet sich auf dem in der Gemarkung Benz Flur 3 belegenen Flurstück 369/5.

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Beschluss-Nr.: GVBe-0260/19

Ja-Stimmen: 6

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1279&TOLFDNR=13330&selfaction=print