28.08.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung zur ersten Berich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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 1. Geltungsbereich

 

Für die in beigefügtem Übersichtsplan gekennzeichneten Grundstücke beschließt die Gemeindevertretung Benz die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz:

 

Gemarkung Neppermin

Flur 3

Flurstücke 408, sowie teilweise das Flurstück 434

Fläche 7.880 m²

 

Das Plangebiet befindet sich im westlichen Teil des Ortsteiles Neppermin, auf dem Grundstück des Campingplatzes „Am See“.

Es wird im Norden durch eine Grünfläche, im Osten durch Wohnbebauung, im Süden durch die Dorfstraße (Kreisstraße) und im Westen durch eine als Parkplatz für die „Weiße Düne“ genutzte Grünfläche begrenzt.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst das Flurstück 408 und teilweise das Flurstück 434 in der Flur 3, Gemarkung Neppermin. Die Gesamtfläche beträgt 7.880 m².

 

 

Geltungsbereich der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Benz

 

 

 

2. Erfordernis der Planaufstellung

 

Die Gemeindevertretung Benz hat am 30.01.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Wohngebiet „Zum Nepperminer Achterwasser“ auf dem Gelände des Campingplatzes Neppermin der Gemeinde Benz beschlossen. Diese Satzung ist mit Ablauf des 22.05.2019 in Kraft getreten. Gemäß § 13 b BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt wurde. Dabei darf die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Benz ist gem. § 13 a BauGB nunmehr im Wege der Berichtigung anzupassen. Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar. Es findet kein Bauleitplanverfahren statt, auf eine Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird verzichtet, ein Umweltbericht ist nicht erforderlich und es bedarf keiner Genehmigung.


Das der Erholung dienende Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Campingplatz für Wohnfahrzeuge“ nach § 10 BauNVO wurde geändert. Es wurde in der Folge als Wohnbaufläche festgesetzt. Die im nördlichen Teilbereich des räumlichen Geltungsbereiches ausgewiesene Wohnbaufläche wurde beibehalten.

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 19 der Gemeinde Benz überein.

 

 

3. Bekanntmachung

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Beschluss-Nr.: GVBe-0255/19

Ja-Stimmen: 6

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1279&TOLFDNR=13329&selfaction=print