14.10.2019 - 15.3 Beschluss über die Bereitstellung kommunaler Gr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo, 14.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Landgesellschaft MV mbH hat die Absicht ein Projekt zu entwickeln, das den Wasserrückhalt im „Langen Bruch“ verbessern soll. Aktuell wird die schmale vermoorte Senke über einen künstlichen Graben über ein Schöpfwerk in den Krienker See entwässert. Westlich befinden sich weitere vermoorte Senken, die zumindest teilweise über Rohrleitungen ins Lange Bruch entwässern. Die Eingriffe in den Wasserhaushalt gefährden die Moore im Untersuchungsgebiet. Intakte Moore sind wichtige Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten. Intakte Moore funktionieren auch als Wasserretentionsfläche und dienen damit dem Landschaftswasserhaushalt. (Eine Retentionsfläche ist ein Begriff aus der Wasserwirtschaft und bezeichnet eine neben einem Fließgewässer zumeist tiefer liegende Fläche, die im Falle eines Hochwasserabflusses als Überflutungsfläche genutzt werden kann.)
Bereits in 2005 wurde durch den damaligen Landkreis OVP eine Machbarkeitsstudie zur Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes in dem Gebiet in Auftrag gegeben. Dazu wurde das Gebiet höhenvermessen und eine Vorplanung erarbeitet. Sie sieht vor, durch den Einbau von Stauen mit einer fest definierten Höhe in den entwässernden Hauptgraben sowie durch eine teilweise Verfüllung der Randgräben, das in das Gebiet einströmende Wasser zurückzuhalten. Dies führt in Teilbereichen zu einer flurnahen Vernässung. Die Grünlandflächen bleiben aber extensiv weiter bewirtschaftbar.
Den Bewirtschaftern der Flächen wurde die Problematik im Herbst 2016 vorgestellt und durchaus positiv bewertet., da eine gute Wasserverfügbarkeit im Grünland wichtig ist.
Bei einer Umsetzung des Vorhabens ist vorgesehen, die dann eingestellten Wasserstände grundbuchlich mit einer Dienstbarkeit zu sichern. Diese Eintragung würde mit einer einmaligen Zahlung von 80% des Verkehrswertes der Flurstücke entschädigt werden. Die Gemeinde bliebe Eigentümer der Flächen, die weiterhin bewirtschaftbar und verpachtbar bleiben sollen. Die Gemeinde ist Eigentümer des in der Gemarkung Suckow Flur 1 belegenen Flurstückes 173 und Krienke Flur 2 Flurstücke 145 und 244. Die Gemeinde ist zur Verfügung berechtigt über die Flurstücke in Suckow Flur 1 Flurstücke 202, 206 und 208 und Krienke Flur 2 Flurstück 138/2 (allesamt öffentliche Wege und Gewässer) Die Zuordnung in das Eigentum der Gemeinde wird beantragt.
Herr Kroll, Mitarbeiter der Landgesellschaft stellte das Projekt während der Sitzung des Bauausschusses am 02.04.2019 vor. Mit den privaten Eigentümern wurden bereits Absprachen getroffen, um die wirtschaftliche Nutzung derer Grundstücke so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.
Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, den Plänen der Landgesellschaft durch den Verkauf der gemeindeeigenen Flächen zu 80% des Verkehrswertes zu unterstützen.
Anmerkung:
Die Gemeinde Rankwitz hatte 2007 den Antrag auf Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens gestellt. Die regelmäßigen Nachfragen; wann mit dem Anordnungsbeschluss gerechnet werden könnte, ergaben bisher die Rückmeldung, dass derzeit keine Möglichkeiten für die Anordnung bestehen.
Bei den Bewertungskriterien lt. Flurneuordnungsprogramm 2016 liegt die „…die Unterstützung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der europäischen Wasserrahmenrichtlinie oder der europäischen Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement“ in der Punktetabelle bei 40 Punkten.
Sollte die Gemeinde dem Grunde nach bereit sein, an dem Projekt mitzuwirken, indem sie die Flächen bereitstellt, würde die zuständige Stelle des STALU den Antrag unter dem Gesichtspunkt erneut prüfen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz diskutiert über den Beschluss. Es solle jedoch nicht verkauft werden, sondern eine grundbuchliche Sicherung erfolgen. Der Passus im Beschluss müsse folglich gestrichen werden.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt grundsätzlich, die in der Gemarkung Suckow Flur 1 belegenen Flurstücke 173, 202, 206 und 208 und die in der Gemarkung Krienke Flur 2 belegenen Flurstücke 138/2, 145 und 244 im Rahmen des Vorhabens der Landgesellschaft MV mbH zur „Optimierung der Wasserstände im – Langen Bruch“ zur Verfügung zu stellen. Insbesondere stellt dieses Projekt eine umweltentlastende Maßnahme dar, insbesondere dadurch, dass die Moore wieder in einen intakten Zustand versetzt werden sollen, um ihre wichtige Funktion als Wasserretentionsfläche gerecht zu werden. Die Moore stellen ein wichtiges Rückzugsgebiet für bedrohte Tier- und Pflanzenarten dar.
Die kommunalrechtliche Zustimmung zu dieser Willensbekundung wird nicht eingeholt.
Eine grundbuchliche Sicherung der Dienstbarkeit zu Lasten der betroffenen Flurstücke soll veranlasst werden. Die zu zahlende Entschädigung beträgt 80 % des Verkehrswertes der Flurstücke.
Der Bürgermeister wird beauftragt die Einverständniserklärung zu unterschreiben.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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