14.10.2019 - 15.2 Beschluss über die Straßenbenennung im Bereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo, 14.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Gemeinde ist gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993 ermächtigt, den Straßen Namen zu geben. Die Vergabe der Hausnummern erfolgt auf der Grundlage eines verwaltungsmäßigen Zuteilungsbescheides.
Denkbar wäre, den Eigennamen des Baugebietes beizubehalten und „Im Park Krienke“ zu verwenden.
In Folge der Verlängerung der angrenzenden Dorfstraße, solle dieser Abschnitt ebenfalls Dorfstraße heißen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, gemäß § 51 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz MV vom 13. Januar 1993, die Benennung der Stichstraße im Bereich des Grundstücks- und Baugebietes „Wohngebiet im Park Krienke“ in der Gemeinde Rankwitz. Die Stichstraße wird mit Gemarkung Krienke Flur 2 Flurstück 87/17 bezeichnet.
Die Straße erhält den Straßennamen „Dorfstraße“. Die Trasse ist im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, rot schraffiert.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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120,8 kB
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