14.10.2019 - 12 Beratung und Beschlussfassung über die Erdgaser...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo, 14.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Jana Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Die Ortsteile Suckow und Krienke können mit Erdgas erschlossen werden. Es sind ausreichend Abnehmer vorhanden, die ihr Interesse bekundet haben, sodass sich die Erschließung wirtschaftlich darstellen bzw. realisieren lässt. Die Gemeinde muss dazu dem qualifizierten Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG ein Wegenutzungsrecht einräumen. Das Begehren der Gemeinde für den Neuabschluss dieser Konzession muss im Bundesanzeiger ausgeschrieben werden. Die Bewerber haben 4 Wochen Zeit, ihr Interesse zu bekunden und ein Angebot abzugeben. Die angebotenen Konzessionsverträge werden der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die Ortsteile Suckow und Krienke mit Erdgas erschließen zu lassen und einen Konzessionsvertrag (Wegenutzungsvertrag) abzuschließen. Das Begehren der Gemeinde für den Neuabschluss einer Konzession wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Qualifizierte Betreiber von Gasversorgungsnetzen im Sinne des § 3 Nr. 6 EnWG, die das Interesse zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages mit der Gemeinde Rankwitz haben, können sich innerhalb einer Frist von 1 Monat ab Erscheinen der Bekanntmachung im Bundesanzeiger bewerben.