29.10.2019 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises beanstandet. Die bisherige Regelung, dass der Finanzausschuss die Aufgaben des Eigenbetriebsausschusses für die Kurverwaltung wahrnimmt ist mit geltendem Recht nicht vereinbar, da der Finanzausschuss nur ein beratender Ausschuss im Sinne von § 36 KV M-V ist, der Betriebsausschuss aber beschließend.

 

Es wird daher empfohlen, statt des beratenden Finanzausschusses einen Hauptausschuss einzurichten, der die Aufgaben des Eigenbetriebsausschusses wahrnimmt.

 

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt die Neufassung der Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

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Beschluss-Nr.: GVLo-0268/19

Ja-Stimmen: 8

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Anlagen zur Vorlage

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