29.10.2019 - 10 Satzungsbeschluss der Gemeinde Loddin über die ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Loddin
- Datum:
- Di., 29.10.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Steve Zander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“ der Gemeinde Loddin umfasst das im beiliegenden Übersichtsplan gekennzeichnete Gebiet der
Gemarkung Loddin
Flur 1
Flurstück 829
Das Planänderungsgebiet befindet sich im östlichen Teil der Ortslage Kölpinsee, unmittelbar angrenzend an den Dünenbereich vor der Ostsee. Es wird im Norden begrenzt durch Wald, im Osten durch die Hotelanlage „Seerose“, im Süden durch die Strandstraße und im Westen durch ein leicht bewaldetes Grundstück der Gemeinde Loddin, auf dem sich der Kurplatz befindet.
Der Geltungsbereich der 3. Änderung umfasst nicht den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“, sondern lediglich die Fläche, auf denen sich die 4-geschossige Garage des Hotels Seerose befindet.
Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“
1.
Die Stellungnahmen der Behörden, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Loddin am 29.10.2019 geprüft.
2.
Aufgrund des § 13a i. V.m. § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert am 04.05.2017 durch Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt (BGBl. I Nr. 25 vom 12.05.2017 S. 1057), in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434), beschließt die Gemeindevertretung Loddin die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3.
Die Begründung wird gebilligt.
4.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Erweiterung des Strandhotels Seerose im Ortsteil Kölpinsee“ der Gemeinde Loddin alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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740,7 kB
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