24.07.2019 - 8 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Krohn ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Er übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Renz.

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3.

Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom   23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), des § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg - Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert am 13.12.2017 (GVOBl. M-V S. 331), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434), beschließt die Gemeindevertretung Garz den Bebauungsplan Nr. 3 für das „Wohngebiet zwischen MTS- Straße und Köhlerweg“ der Gemeinde Garz, bestehend aus

der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt.

 

5.

Der 1. Stellvertreter des Bürgermeisters wird beauftragt den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die vollständigen Planunterlagen während der Dienststunden eingesehen werden können und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0109/19

Ja-Stimmen: 5

Mitwirkungsverbot: 1

 

Bemerkung: Auf Grund des § 24 der Kommunalverfassung M/V war Herr Krohn von der Beschlussfassung ausgeschlossen. Herr Krohn übernimmt wieder die Sitzungsleitung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1250&TOLFDNR=13126&selfaction=print