08.08.2019 - 8 Beratung und Beschlussfassung zur Teileinziehun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Das Teileinziehungsverfahren der Straße wurde bereits in der letzten Legislaturperiode durchgeführt. Eine nachfolgende Abstimmung erbrachte keine Mehrheit, so dass die Straße wieder für den gesamten öffentlichen Verkehr freigegeben wurde. Nunmehr wird gewünscht, eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 t festzulegen, um den schweren landwirtschaftlichen Maschinen die Durchfahrt zu untersagen.

 

Der Bürgermeister gibt noch einmal den zeitlichen Ablauf des anberaumten Verfahrens wieder.

 

Die Teileinziehung der Straße ist bereits vollzogen. Im Zeitraum vom 24.05.2017 – 25.06.2017 lag die Teileinziehung zur Einsicht im Amt Usedom-Süd aus. Die Bekanntmachung der Einsichtnahme erfolgt auf Grundlage der Hauptsatzung der Gemeinde Dargen.

 

Im Anschluss wurde das Verfahren zuständigkeitshalber an den Landkreis Vorpommern-Greifswald abgegeben. Die Allgemeinverfügung des Landkreises wurde am 25.01.2018 erlassen und öffentlich bekannt gemacht. Ein Widerspruch ist nicht erfolgt. Am 19.02.2018 wurde die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde hierzu erlassen.

 

Die Aufstellung der Verkehrszeichen erfolgte durch die Gemeinde.

 

Im Dezember 2018 wurde die Teileinziehung nochmals auf die Tagesordnung geholt, hier aber durch die Gemeindevertretung abgelehnt.

Es wurde nun in der Zwischenzeit ein neuer Antrag durch Anwohner der Straße zur Teileinziehung gestellt. Diese müsse der Bürgermeister ebenso ernst nehmen.

 

Aus seiner Sicht würde es keine Probleme geben, wenn die Bauern, trotz Flächentausch untereinander, ein Überfahrtsrecht genehmigen. Die Einigung müsse hier zwischen den Landwirtschaftsbetrieben erfolgen!

 

 

Herr Pussehl hält die Situation für Verfahren. Zum einem müssen die Flächeneigentümer auf ihre Böden kommen, zum anderen würde bei einem Ausbau der Straße die Straßenausbaubeitragssatzung greifen, sodass alle Grundstückseigentümer betroffen sind. Er vermutet, dass bei einem zu erwartenden Rechtsstreit das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht standhalten werde.

 

Herr Friede gibt zu bedenken, dass, wenn hier eine Sperrung erfolgt, auch die anderen Ortschaften die Forderung zur Tonnagebegrenzung geltend machen könnten. Die Aussage könne nicht akzeptiert werden, so der Bürgermeister, schließlich müsse jede Straße individuell begutachtet werden.

 

 

Der Bürgermeister stellt klar, dass es hierzu einen Antrag von Bürgern der Gemeinde gegeben hätte. Er wäre in der Pflicht dieses Ansinnen durchzusetzen. Die Straße wurde als Belastungsklasse Fünf eingestuft, diese sei für schwere Fahrzeuge eigentlich gar nicht befahrbar! Eine Tragschicht ist hier im Aufbau der Straße nicht vorhanden.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt die Teileinziehung für das Flurstück 102 der Flur 2, Gemarkung Katschow (Mühlenweg) im Sinne von § 9 Straßen- und Wegegesetz M-V. Der Weg wird für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen tatsächliche Masse verboten (Verkehrszeichen 262).

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Beschluss-Nr.: GVDa-0100/19

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen: 1