08.08.2019 - 7 Beschlussfassung zur Satzung der Gemeinde Darge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch das Verwaltungsgericht Greifswald wurde festgestellt, dass die bisher genutzten Feuerwehrgebührensatzungen rechtswidrig seien, da die Kalkulationsgrundlage die Einsatzstunden waren. Vielmehr ist die Aufstellung einer Feuerwehr Pflichtaufgabe der Gemeinde, sie hat diese demzufolge das ganze Jahr vorzuhalten. Dies sei in die Kalkulation einzubeziehen. Dabei darf jedoch von der sogenannten Handwerkerlösung (2.000 anrechenbare Stunden in Jahr) Gebrauch gemacht werden.

Die vorliegende Kalkulation trägt diesem Rechnung, in dem sie zwischen Vorhalte- und Einsatzkosten unterscheidet. Aufgrund dieser Vorhaltekosten fallen die Stundesätze relativ niedrig aus.

 

Weiterhin wurde die Satzung auf den aktuellen Fahrzeugbestand angepasst.

 

Es folgt eine Diskussion über den § 2 Abs. 1 Pkt. a), dass Amt wird gebeten den Inhalt des Punktes zu prüfen.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dargen beschließt, die vorliegende Satzung der Gemeinde Dargen über die Erhebung von Gebühren und Entgelte für Leistungen der öffentlichen Feuerwehr (Feuerwehrgebührensatzung). Die Kalkulation wird gebilligt.

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Beschluss-Nr.: GVDa-0096/19

Ja-Stimmen: 9

 

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Anlagen zur Vorlage