12.08.2019 - 7.2 Beschluss über den Kauf einer Teilfläche des in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Rankwitz
- Datum:
- Mo, 12.08.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Reingard Netzer
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Das in der Gemarkung Liepe Flur 1 belegene Flurstück 40 ist kirchliches Eigentum.
Es ist nicht auszuschließen, dass sich das Buswarthäuschen auf diesem Flurstück befindet.
Weil die ein sehr günstiger Standort für das Warten auf den Bus ist, wird empfohlen, die in Anspruch genommene Teilfläche mit ca. 60 m² zu kaufen.
Der Bodenrichtwert für Bauflächen in Liepe liegt zum Stichtag 31.12.2018 bei 46,00 €.
Die Vermessungskosten werden auf 2.276,92 € geschätzt.
Herr Hannak bittet darum, zu prüfen, ob die Bushaltestelle am Standort auch zukünftig erhalten bleibt. Mit der geplanten Änderung des Verlaufes der Kreisstraße in Liepe, könne ein anderer Bedarf entstehen. Frau Westendorff schließt sich dem an.
Herr Volkwardt antwortet, dass zur Zeit der Vorbau der ehemaligen Gaststätte „07“ als Unterstand genutzt wird. Das Gebäude befindet sich jedoch in Privatbesitz. Es wird eine Lösung notwendig.
Frau Volkwardt und Herr Räsch sprechen sich für den Ankauf aus. Das Wartehäuschen befindet sich in einem verkehrsberuhigten Bereich und sollte erhalten bleiben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz beschließt, die mit der Bushaltestelle Liepe bebaute Teilfläche des in der Gemarkung Liepe Flur 1 belegenen Flurstückes 40 zu kaufen.
Der Kaufgegenstand ist im Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist, blau schraffiert dargestellt.
Der Kaufpreis beträgt 46,00 €/m².
Auf dieser Grundlage ist der Kaufpreis nach Vorlage des amtlichen Vermessungsergebnisses auszugleichen.
Die Gemeinde Rankwitz trägt die Kosten der Beurkundung sowie alle Kosten, die mit der Erstellung und Durchführung des Kaufvertrages in Verbindung stehen, zuzüglich der Kosten der Vermessung sowie verauslagte Gebühren.
Der Bürgermeister wird beauftragt den Kaufvertrag abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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92,2 kB
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