27.08.2019 - 8 Satzungsbeschluss zur 2. Änderung der Außenbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Geltungsbereichsgrenzen:

 

Gemarkung Loddin

Flur 3

Flurstücke 41/21 und 41/22 (vormals 41/11) und 49/18 und 49/19 (vormals 49/13)

 

Die Plangebietsfläche umfasst rd. 2.007 m².

 

 

 

1.

Die Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat die Gemeindevertretung Seebad Loddin am 27.08.2019 geprüft.

 

2.

Aufgrund des § 35 (6) des Baugesetzbuches in der Neufassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 05.07.2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228), und des § 11 Abs. 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz -BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert am 15.09. 2017 (BGBl. I S. 3434), beschließt die Gemeindevertretung Seebad Loddin die 2. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Grundstück 7, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.

Die Begründung wird gebilligt.

 

4.

Der Bürgermeister wird beauftragt die 2. Änderung der Außenbereichssatzung für die Siedlung am Teufelsberg im Ortsteil Stubbenfelde für das Grundstück 7 alsdann ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

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Beschluss-Nr.: GVLo-0250/19

Ja-Stimmen: 7

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1235&TOLFDNR=13305&selfaction=print