27.08.2019 - 3 Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angele...

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Wortprotokoll

Gemäß § 31 der Kommunalverfassung (Beschlussfassung): sind die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung spätestens in der nächsten öffentlichen Sitzung bekannt zu machen.

 

In der 2. Sitzung der Gemeindevertretung am 23.07.2019 wurden im nichtöffentlichen Teil folgende Beschlüsse gefasst.

GVLo-0241/19 - Auftragsvergabe zur Anschaffung eines TLF 3000 für die Freiwillige Feuerwehr Loddin

und der Beschluss

GVLo-0242/10 - Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die Neugestaltungdes Kurplatzes und der Sanierung der Kurmuschel nach Europaweiter Ausschreibung an das Büro für Landschafts- und Freiraumarchitektur Thomas Nissen BDLA vergeben.

 

Aus gegebener Veranlassung weist Herr Hahn auf die Neufassung der Geschäftsordnung und deren Einhaltung hin. Das betrifft insbesondere § 4 Beschlussvorlagen und Anträge.

Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind ihm möglichst 14 Tage vor der Sitzung in schriftlicher Form vorzulegen.

Die Anträge sind schriftlich in kurzer und klarer Form abzufassen und zu begründen.

Damit ein reibungsloser Ablauf der Sitzung gewährleistet wird, haben Mitglieder der Gemeindevertretung, die zur Sache sprechen wollen, per Handzeichen melden und der Bürgermeister erteilt das Wort in der Reihenfolge der Wortmeldungen, wobei jeder nur zweimal zur Sache eines Tagesordnungspunktes sprechen darf.

 

Durch die amtierende Amtsleiterin der Kommunalberatung/-aufsicht und Kreistagsbüro wurden wir über Seminarangebote des Studieninstitutes Mecklenburg-Vorpommern informiert. Die Studienangebote sind für verschiedene Zielgruppen ausgewiesen und dienen zur Vertiefung der Kenntnisse der Kommunalverfassung. Herr Hahn übergibt der Gemeindevertretung dieses Schreiben zur Kenntnis und Entscheidung, an welchem Seminar diese teilnehmen wollen.

 

Mit E-Mail vom 21.08.2019 hat Herr D. Wendorf bezugnehmend auf die Gemeindevertretersitzung vom 23.07.2019 angefragt, ob entsprechend seinem Antrag ein Schreiben an die zuständige Landesbehörde wie festgelegt abgeschickt wurde. Wenn ja, bittet er kurzfristig um Einsichtnahme in das Schreiben und um Bekanntmachung in der heutigen Sitzung der Gemeindevertretung.

Dieser Formulierung widersprecht der Bürgermeister und verweist hier auf das Schreiben des Leitenden Verwaltungsbeamten Herrn Bergmann an Herrn Wendorf per Mail vom 22.08.2019.

 

Weiterhin seien durch die Trockenheit drei neu gepflanzte Birken vertrocknet und eingegangen. Nach Besichtigung mit Frau Saathoff vom Landkreis können diese entfernt werden und es sind dafür drei Birken als Ersatz zu pflanzen. Die Pflanzung wird jedoch erst im Spätherbst durchgeführt.

Weiterhin ist eine Birke vor dem Grundstück Kettner stark beschädigt. Diese wurde besichtigt und müsste gefällt werden. Dafür steht jedoch die Genehmigung von Frau Saathoff aus.

 

Ausgehend von der Niederschrift der zweiten Sitzung der Gemeindevertretung ist durch das Amt zu prüfen, ob es sich bei dem Grundstück gegenüber der Familie Matysek um Eigentum der Gemeinde handelt, da hier ungenehmigt Weiden gepflanzt wurden. Sollte dies der Fall sein, ist der Verursacher durch das Ordnungsamt festzustellen und gegebenenfalls die Entnahme anzuordnen.