02.07.2019 - 10 Beschluss zur Vertretung der Gemeinde Garz im K...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gemäß § 156 Abs. 2 KV M-V sind die Bürgermeister als Vertreter der Gemeinden Mitglied in der Verbandsversammlung des Kommunalen Anteilseignerverbandes. Im Verhinderungsfall können sie sich von ihren Stellvertretern vertreten lassen. Die Verbandssatzung sieht entsprechend § 156 Abs. 2 Satz 2 KV M-V vor, dass auch Amtsleiter von der Gemeindevertretung zum Vertreter in der Verbandsversammlung bestimmt werden können. Dies muss durch Beschluss passieren.

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz bevollmächtigt

 

Frau Jana Lange, Fachbereichsleiterin für Finanzen des Amtes Usedom-Süd,

 

mit der Vertretung der Gemeinde Garz in der Verbandsversammlung des kommunalen Anteilseignerverbandes Ostseeküste der E.ON edis AG für die Wahlperiode 2019 bis 2024, soweit nicht der Bürgermeister selbst oder einer seiner Stellvertreter anwesend sind.

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Beschluss-Nr.: GVGa-0107/19

Ja-Stimmen: 7