08.05.2019 - 7 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Mi., 08.05.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Jana Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe auf Usedom beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2019 wie folgt:
§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
| Ansatz 2019 |
a) - der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 544.200 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 566.800 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | -22.600 |
b) - der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | -- |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | -- |
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -- |
c) - das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | -22.600 |
die Einstellungen in Rücklagen auf | -- |
die Entnahmen aus Rücklagen auf | 12.000 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | -10.600 |
2. im Finanzhaushalt
| Ansatz 2019 |
a) - die ordentlichen Einzahlungen auf | 480.600 |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 473.800 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 6.800 |
b) - die außerordentlichen Einzahlungen auf | -- |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | -- |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -- |
c) - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 316.300 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 418.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -101.700 |
d) - Veränderung der liquiden Mittel | -94.900 |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Betrag der Neuaufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 Euro.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird veranschlagt auf 0,00 Euro.
§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 48.000 Euro.
§5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
| v. H. |
Grundsteuer A | 285 |
Grundsteuer B | 355 |
Gewerbesteuer | 340 |
§6 Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,00 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7 Eigenkapital
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben ergibt sich folgende Eigenkapitalentwicklung:
Eigenkapitalentwicklung
betrug zum 31.12.2017 | beträgt zum 31.12.2018 voraussichtlich | beträgt zum 31.12.2019 voraussichtlich |
1.513.370 | 1.545.970 | 1.535.370 |
§8 Weitere Vorschriften
Die Wertgrenze nach §4 Absatz 12 Satz 2 GemHVO Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 € festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,6 MB
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