11.02.2019 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2019 wie folgt:

§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird
 

1. im Ergebnishaushalt

 

Ansatz 2019

a) - der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.100.700

der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.006.000

der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen

94.700

b) - der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

--

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

--

der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

--

c) - das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf

94.700

die Einstellungen in Rücklagen auf

--

die Entnahmen aus Rücklagen auf

--

das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

94.700

 

2. im Finanzhaushalt

 

Ansatz 2019

a) - die ordentlichen Einzahlungen auf

1.074.100

die ordentlichen Auszahlungen auf

889.000

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

185.100

b) - die außerordentlichen Einzahlungen auf

--

die außerordentlichen Auszahlungen auf

--

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

--

c) - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

17.000

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

88.100

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-71.100

d) - Veränderung der liquiden Mittel

42.400

 

festgesetzt.
 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Der Betrag der Neuaufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 Euro.

 

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird veranschlagt auf 0 Euro.

 

§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 107.400 Euro.

 

§5 Hebesätze

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

Hebesätze für Realsteuern

 

v. H.

Grundsteuer A

310

Grundsteuer B

396

Gewerbesteuer

350

 

§6 Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§7 Eigenkapital

Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben ergibt sich folgende Eigenkapitalentwicklung:
 

Eigenkapitalentwicklung

betrug zum 31.12.2017

beträgt zum 31.12.2018 voraussichtlich

beträgt zum 31.12.2019 voraussichtlich

1.548.643

1.543.242

1.654.942

 

§8 Weitere Vorschriften

Die Wertgrenze nach §4 Absatz 12 Satz 2 GemHVO Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 € festgesetzt.

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Beschluss-Nr.: GVPu-0131/19

Ja-Stimmen: 6

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Anlagen zur Vorlage

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