11.02.2019 - 6 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Gemeindevertretung Pudagla
- Datum:
- Mo., 11.02.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Jana Lange
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Pudagla beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2019 wie folgt:
§ 1 Ergebnis und Finanzhaushalt
Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 wird
1. im Ergebnishaushalt
| Ansatz 2019 |
a) - der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf | 1.100.700 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.006.000 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen | 94.700 |
b) - der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf | -- |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf | -- |
der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf | -- |
c) - das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf | 94.700 |
die Einstellungen in Rücklagen auf | -- |
die Entnahmen aus Rücklagen auf | -- |
das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf | 94.700 |
2. im Finanzhaushalt
| Ansatz 2019 |
a) - die ordentlichen Einzahlungen auf | 1.074.100 |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 889.000 |
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | 185.100 |
b) - die außerordentlichen Einzahlungen auf | -- |
die außerordentlichen Auszahlungen auf | -- |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -- |
c) - die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 17.000 |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 88.100 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -71.100 |
d) - Veränderung der liquiden Mittel | 42.400 |
festgesetzt.
§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Betrag der Neuaufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 Euro.
§3 Verpflichtungsermächtigungen
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen wird veranschlagt auf 0 Euro.
§4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 107.400 Euro.
§5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
Hebesätze für Realsteuern
| v. H. |
Grundsteuer A | 310 |
Grundsteuer B | 396 |
Gewerbesteuer | 350 |
§6 Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,625 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7 Eigenkapital
Nach vorläufigen, ungeprüften Angaben ergibt sich folgende Eigenkapitalentwicklung:
Eigenkapitalentwicklung
betrug zum 31.12.2017 | beträgt zum 31.12.2018 voraussichtlich | beträgt zum 31.12.2019 voraussichtlich |
1.548.643 | 1.543.242 | 1.654.942 |
§8 Weitere Vorschriften
Die Wertgrenze nach §4 Absatz 12 Satz 2 GemHVO Doppik für die Darstellung von Investitionen wird auf 5.000 € festgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,5 MB
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