04.02.2019 - 7 Beschluss über die Jahresrechnung 2016 der Geme...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und das Unternehmen Petersen + Co GmbH haben den Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2016 gemäß § 3a KPG geprüft und in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und des Bestätigungsvermerks ist dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen wesentlichen Beanstandungen geführt.

 

Der Haushaltsausgleich ist gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO-Doppik gegeben.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd hat in seiner Sitzung am 13.12.2018 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2016 zu empfehlen.                           

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Petersen + Co GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2016 i. d. F. vom Oktober 2018 fest.

 

Die Bilanzsumme beträgt 3.153.933,20 €

Die Entnahme der zweckgebundenen investiven

Schlüsselzuweisung beträgt5.872,11 €

Das Jahresergebnis der Ergebnisrechnung beträgt0,00 €

Das Jahresergebnis der Finanzrechnung beträgt-80.129,66 €

(der Kassenbestand hat sich verringert)

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Entnahme der zweckgebundenen investiven Schlüsselzuweisung wird zugestimmt. Diese Entnahme bedarf keiner Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

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Beschluss-Nr.: GVSt-0163/19

Ja-Stimmen: 5

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Anlagen zur Vorlage