26.02.2026 - 12 1. Lesung Haushaltsplan 2026
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Gemeindevertretung Ückeritz
- Datum:
- Do., 26.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
Wortprotokoll
Der Bürgermeister gibt ausführliche Erläuterungen zu den Jahresergebnissen und berichtet über die aktuellen Entwicklungen sowie die einzelnen Produkte.
Im Anschluss erfolgt die Diskussion zum Produktkonto 28100.54159. Hier hätte es bereits im Vorfeld Diskussionen gegeben.
Der Bürgermeister lässt über die Höhe der Plansumme abstimmen.
Ansatz: 15.000 € = 4 Ja-Stimmen
Ansatz: 20.000 € = 5 Ja-Stimmen
Folglich wird der Betrag auf 20.000 € für 2026 festgelegt.
Für das Haushaltsjahr 2027 wird eine erneute Beratung zu diesem Ansatz vorgesehen.
Die Hebesätze bleiben unverändert auf dem Niveau des Vorjahres.
Frau Ehrhardt regt an, die Arbeit des Jugendbeirates künftig finanziell zu würdigen. Sie schlägt hierfür einen Betrag zwischen 300 € und 500 € vor. Die Mittel könnten im Bereich Repräsentation eingeplant werden, gegebenenfalls durch die Einrichtung eines Unterkontos. Der bisherige Ansatz von 1.200 € könnte auf 1.500 € erhöht und mit einer entsprechenden Zweckbindung für den Jugendbeirat versehen werden, so Herr Biedenweg. Der Bürgermeister weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Jugendbeirat zunächst noch eine Satzung vorzulegen habe.
Herr Lewerenz spricht sich dafür aus, zusätzliche Streukästen im Gemeindegebiet aufzustellen. Herr Glanz ergänzt, dass der enthaltene Sand mit Salz vermischt werden sollte. Der Bürgermeister stellt klar, dass der Einsatz von Salz nicht zulässig sei. Herr Lewerenz verweist darauf, dass es sich bei der zurückliegenden Situation um eine Extremwetterlage gehandelt habe.
Herr Biedenweg äußert Bedenken hinsichtlich einer zunehmenden Übernahme von Eigenverantwortung durch die Gemeinde. Es stelle sich die Frage, ob man den Bürgern künftig immer mehr Leistungen vollständig bereitstellen wolle. Neben dem bloßen Aufstellen der Streukästen entstünden auch Verpflichtungen zur regelmäßigen Befüllung; daraus könne sich zudem ein dauerhafter Anspruch entwickeln, dass die Kästen jederzeit gefüllt seien.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,6 MB
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