18.12.2025 - 9 Grundsatzbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Antragstellung.

Seitens des Bauausschusses konnte keine Empfehlung ausgesprochen werden. Aus Sicht des Ausschusses, so Herr Krause, werde die Nutzung entfremdet und man hätte keine Kontrolle mehr über den möglichen Bau von Ferienwohnungen.

 

Der Bürgermeister lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Für das im beiliegenden Luftbild gekennzeichnete Gebiet der

 

Gemarkung   Ückeritz

Flur   2

Flurstücke  558/1, 558/2, 589/1, 589/2, 590/7, 590/8, 590/10 und 590/13

Flur    1

Flurstück  138/1

Fläche     ca. 2,4 ha

 

beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz, dass das Planvorhaben mit einer Nutzung zum Wohnen weiter geführt werden soll.

 

Etwas näher ausgeführt soll die damalig festgelegte Nutzung „Gesundheitszentrum“ bzw. später „Altersgerechtes Wohnen mit Sozialstation“ in die Nutzung „Dauerwohnen“ umgewandelt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

3

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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