09.12.2025 - 5 Baratung über die Anschaffung von Sirenen – Sac...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde erneut der Sachstand zur Beschaffung von Sirenen angesprochen. Herr Hannak gibt Ausführungen zum Sachverhalt.

 

Verpflichtungslage der Gemeinde

Grundsätzlich besteht für die Gemeinden keine gesetzliche Pflicht, Sirenen zur Warnung der Bevölkerung oder zur Alarmierung der Feuerwehr vorzuhalten.

Die Alarmierung der Feuerwehr ist unabhängig davon durch digitale Funkmeldeempfänger (DME) sichergestellt.

 

Fördermöglichkeiten

Aktuell bestehen keine Förderprogramme für:

  • die Instandsetzung vorhandener Sirenen,
  • die Neuinstallation oder den Neubau von Sirenenanlagen,
  • alternative stationäre Warnsysteme.

 

Die Amtsverwaltung steht in enger Abstimmung mit der unteren Katastrophenschutzbehörde.

Diese informiert umgehend, sobald neue Förderprogramme des Bundes oder des Landes aufgelegt werden.

 

Kosten für Neuanschaffungen

Die Anschaffung einer neuen, modernen Sirene mit Mastinstallation beläuft sich derzeit auf ca. 16.000 € brutto. Je nach Standortbedingungen können zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Fundament, Stromanschluss, Genehmigungen).

 

Einordnung im Kontext des Zivilschutzes

Der Zivilschutz liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Bundes. In den vergangenen Jahren wurde bundesweit die Sireneninfrastruktur teilweise über Förderprogramme gestärkt.

 

Da derzeit jedoch keine Mittel bereitstehen, sind Investitionen durch die Gemeinde ausschließlich aus Eigenmitteln zu finanzieren, sofern die Gemeinde trotz fehlender Verpflichtung eine Sirenenanlage vorhalten möchte.

 

 

Herr Dr. Kögler gibt Ausführungen warum man Sirenen überhaupt benötige. Aus seiner Sicht sei derzeit keine Gefahrenlage vorhanden, die diese Anschaffung rechtfertige. Sollte dies jedoch jemals passieren, müsse sich die Gemeinde neu positionieren.

 

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Der Bürgermeister lässt über die Anschaffung einer Sirenenanlage abstimmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

8

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich wird keine Anschaffung erfolgen!