08.09.2025 - 5 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Gemeindevertretung Mellenthin
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mellenthin zum 31.12.2021 wie folgt fest.
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3.231.307,66 € |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
3.007,61 € |
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Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
29.050,55 € |
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Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
13.442,77 € |
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Bildung der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich gem. § 37 Abs.6 GemHVO-Doppik |
188.348,00 € |
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Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0,00 € |
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Jahresergebnis der Finanzrechnung |
271.107,75 € |
Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,9 MB
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