08.09.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Stolpe auf Usedom
- Datum:
- Mo., 08.09.2025
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2021 wie folgt fest.
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3.521.482,74€ |
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Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik |
2.285,35 € |
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Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik |
33.566,39 € |
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Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik |
113.993,80 € |
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Jahresergebnis der Ergebnisrechnung |
0 € |
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Jahresergebnis der Finanzrechnung |
-11.508,45 € |
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt 0 folglich wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik nichts auf neue Rechnung vorgetragen.
Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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