08.09.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und von der Rechnungsprüfung des Amtes Usedom Süd geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Stolpe zum 31.12.2021 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

3.521.482,74€

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

2.285,35 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

33.566,39 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik

113.993,80 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

-11.508,45 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag  der Ergebnisrechnung beträgt 0 folglich wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik nichts auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

4

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage