24.07.2025 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Aufhebun...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt diskutiert über die Aufhebung des Beschlusses.

Herr Hoppe erfragt, was der Sinn der Aufhebung sei. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass die Raumordnungsbehörde eine Bebauung in der beantragten Größe abgelehnt hätte und es folglich keine Fortführung der Bauleitplanung geben werde.

Bei der Aufhebung handle es sich nun um ein notwendiges Verwaltungsverfahren.

 

Herrn Liermann sei dieses unverständlich. Wenn es Ansinnen der Gemeinde sei, sich zu vergrößern, dann müsse dieses doch durch die Raumordnung bewilligt werden. Er spricht sich gegen eine Aufhebung aus. Schließlich wisse man nicht was die Zukunft bringe. Hier, so der Bürgermeister, müsse dann so oder so, ein neues Projekt beantragt werden

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss Nr. GVKw-0309/23 vom 29.06.2023 mit dem Wortlaut

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt:

  1. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Korswandt soll im Rahmen der 1. Änderung wie folgt geändert werden:
  2. Die Lage des Änderungsbereiches ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Karten-ausschnitt. Der Änderungsbereich beläuft sich auf etwa 1,34 ha und umfasst das Flurstück 180 der Flur 4 in der Gemarkung Korswandt. Der Änderungsbereich umfasst Flächen für die Landwirtschaft.
  3. Planungsziel ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren zum Bauleitplanverfahren Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 8 „Wohnbebauung am Gothenweg“ der Gemeinde Korswandt.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sollen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
  5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

wird aufgehoben.

 

  1. Der Beschluss Nr. GVKw-0310/23 vom 29.06.2023 über den Vorentwurf in der Fassung vom Juni 2023 zur 1.Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Korswandt wird ebenfalls aufgehoben.

 

  1. Die Aufhebung der beiden Beschlüsse ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

2

6

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Beschluss abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001235&TOLFDNR=1018338&selfaction=print