19.05.2025 - 9 Beratung und Beschlussfassung über Anträge auf ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

In diesem Zusammenhang erklärt Herr Helmer, dass der Schützenverein im Nachgang auch noch einen Antrag eingereicht hätte.

Ein weiterer würde durch den Handwerkerverein vorliegen, so Herr König.

 

Seitens des Sozialausschusses wurden schon Empfehlungen ausgesprochen, die die Gemeindevertretung befürwortet.

 

Frau Riethdorf geht auf die derzeitige Problematik zu Klassik am Meer ein.

 

Weiter werde der Antrag der Klasse 4b gestrichen und dafür erhält jede Klasse pro Schulhalbjahr 200,00 €. Insgesamt also 3.200,00 € pro Jahr an die Schule.

 

Der Schützenverein erhält einen Zuschuss von 300,00 €. Hier solle aber mit dem Vorstand gesprochen werden, dass man sich mehr Beteiligung des Vereins zu Festen wünsche.

 

Der Handwerkerverein erhält eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 1.000,00 €. Dieses solle zur Anschaffung eines neuen Zeltes genutzt werden.

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt, die Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2025 in geänderter Form.

Antragsteller:

beantragte Summe

Beschluss Gemeindevertretung  

Wolgaster Schwimmverein „Baltic“ 1993 e.V.

200,00

  100,00 €

Tierschutzverein Insel Usedom e.V.

Nach Ermessen der Gemeinde

  400,00 €

proFamilia Schwangerschaftsberatungsstelle

100,00 €

  400,00 €

Schulförderverein Rückenwind der freien Schule Zinnowitz e.V.

250,00

  250,00 €

Klasse 4b der Vineta Grundschule

Nach Ermessen der Gemeinde

 

Klassik am Meer

Nach Ermessen der Gemeinde

2.000,00 €

Vineta Grundschule, Klassenstufen 1-4 (Antrag nachgereicht)

1.600 € (8 Klassen á 200,00 €)

200,00 € pro Klasse pro Schulhalbjahr

Schützenverein Koserow

Nach Ermessen der Gemeinde

300,00 €

Handwerkerverein Koserow

Nach Ermessen der Gemeinde

1.000,00 €

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage