13.05.2025 - 8 Beratung zur Erweiterung der Strandsatzung

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Wortprotokoll

 

Herr Wellnitz spricht an, dass das Landwirtschaftsministerium die Möglichkeit eingeräumt hat, die Strandsatzungen in den Gemeinden anzupassen. Zukünftig könnte es möglich sein, die Strandkörbe auch über den Zeitraum vom 01.04. bis 31.10. stehen zu lassen. Bedingung ist, dass man die Strandkörbe binnen 24h vom Strand holen könnte und dass man mittels Sturm- und Wetter-App die Wetterbedingungen beobachtet. Nach Rücksprache mit dem Strandkorbvermietern hat aktuell ein Anbieter Interesse, über das ganze Jahr Strandkörbe aufzustellen. Fläche könnte hierbei gleich links der Seebrücke sein. Möglich sind außerdem kleine mobile Verkaufseinrichtungen.

 

Herr Aehnlich findet diese Option super und könnte sich den Bereich links der Seebrücke sehr gut vorstellen. Man sollte eine mobile Versorgung für den Zeitraum September – Mai ausschreiben. Und die entsprechenden Bewerbungen sichten.

Herr Clemann sagt, in der ruhigen Zeit ist kein Geld zu verdienen. Wenn sich jemand bewirbt, dann ohne Standgebühren. Wichtig ist, dass Angebot vorzuhalten.

Herr Wellnitz ergänzt, dass nach seiner Auffassung sogar eine Strandsauna möglich wäre.

 

Parallel kommt das Gespräch auf, dass in 2026 alle Strandkorb- und Strandversorgungsverträge auslaufen. Es beginnt eine Diskussion über die mögliche Höhe der Strandkorbgebühren.

Herr Hellmann fragt, ob wir bei 37 Euro pro Jahr bleiben wollen. Die Standgebühr sei im Vergleich sehr niedrig. Herr Wellnitz gibt zu Bedenken, dass die Strandkorbvermieter nur ein Schön-Wetter Geschäft haben und man die Preise nicht überreizen sollte. Herr Buch hofft, dass wenn die Gebühren niedrig bleiben, auch die Verkaufspreise an den Gast geringer ausfallen. Herr Clemann vermisst allgemein das Engagement der Strandkorbvermieter in der Gemeinde. Herr Aehnlich findet, dass man die Strandkorbgebühren moderat anpassen könnte. Alles im Bereich unter 50 Euro. Herr Wellnitz schlägt vor, auch die anteiligen Toilettengebühren in die Strandkorbverträge mit aufzunehmen.

 

Weiterhin ergänzt er, dass man auch in die Sondernutzungssatzung für die Nutzung von Straßen und Wege, die anteilige Toilettengebühr mitaufnehmen könnte. So bedarf es keiner Sonderverträge mehr mit den Gastronomen am Vorplatz.