21.05.2025 - 11 Grundsatzbeschluss über die Beantragung von För...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Stadtvertretung der Stadt Usedom diskutiert über die zwei Varianten.

Frau Kaspereit spricht sich für die Maximalvariante aus. Einsparungen könnten immer noch getroffenen werden und weiter, könnten viele Positionen auch über Eigenleistung erbracht werden.

Auch der Verein, der hier Antragsteller sei, würde die Maximalvariante favorisieren.

Sie bittet Herrn Voth noch ein paar Worte zum Denkmal zu erklären.

Herr Voth erklärt, dass der Ort aus seiner Sicht nicht nur von nationaler Bedeutung, sondern sogar von internationaler Wichtigkeit sei. Man müsse nur wesentlich weiter in die Geschichte der Stadt zurückblicken.

 

Der Bürgermeister hält fest, dass nicht nur die Kommune, sondern auch die Kirche einen wesentlichen Beitrag dazu leisten müsse! Die bereits mündlich zugesagten 10.000 € durch den Bischoff seien nicht ausreichend. Aber hierfür müsse diesem ebenfalls das Projekt vorliegen, um weitere Entscheidungen zu treffen.

 

Es müsse erreicht werden, so Herr Dr. Jikeli, dass das Denkmal statisch mindestens nochmal 100 Jahre halten werde. Dieses ist aber nur mit der Maximalvariante zu erreichen, so Frau Kaspereit.

 

Herr Grundmann hat Bedenken zur Finanzierung. Es müssen alle Beteiligten Förderstellen ihre Hausaufgaben machen, sodass für die Stadt ein maximaler Eigenanteil von 10 % verbleibe, möglichst sogar noch weniger! Es handle sich hier schließlich um ein gesamtstaatliches Projekt und noch viel wichtiger, die Stadt müsse dann die touristische Nutzung vorantreiben.

 

Herr Dr. Jikeli bittet dringlich darum, dass die Stellungnahme zum Projekt beim Landesamt für Kultur und Denkmalpflege eingeholt wird.

 

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Die Stadtvertretung der Stadt Usedom beschließt, dass die Maximalvariante mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 405.952,00 € weiter verfolgt werden soll. Entsprechende Fördermittelanträge sollen beantragt, die Maßnahme finanziert und die entsprechenden Eigenmittel eingeplant werden. 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

9

1

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage