27.03.2025 - 12 Antrag gem. § 4 der Geschäftsordnung "Einberufu...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

 

Herr Glanz erklärt, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 05.09.2024 die Erarbeitung eines Ortsentwicklungskonzeptes als strategisches Planungsinstrument beschlossen hätte.

Ziel ist die langfristige Gestaltung des Ortes Ückeritz. Bei dieser Gestaltung ist es notwendig und sinnvoll die Bedürfnisse, Hinweise und Vorstellungen der Bürgerinnen und Bürger mit einzubeziehen.

Den Bürgerinnen und Bürger muss die Bedeutung ihrer aktiven Mitarbeit bei der Umsetzung des Konzeptes vermittelt werden.

 

Dies, so Herr Biedenweg, wäre nicht korrekt. Die Vorlage wurde zurückgestellt und in die Fachausschüsse verwiesen.

 

Herr Wöllner sehe in den Ausschüssen nicht so viel strategische Planung und auch Handlungsbedarf zur Thematik (E-Ladesäulen, Starkregenereignisse etc.). Aus seiner Sicht befinde man sich zu sehr im Tagesgeschäft, was unbestritten gut laufe, aber man müsse die Konzepte fertig haben, um bei Fördermittelausschüttung vorn mit dabei zu sein.

Außerdem, so Herr Wöllner, vertue man doch nichts, eine Einwohnerversammlung einzuberufen, ob es nun Ortsentwicklungskonzept oder Leitbild heiße.

 

Die Aussage, dass die Ausschüsse nicht arbeiten, könne Herr Brose nicht gut heißen.

 

Es steht außer Frage, so der Bürgermeister, dass man in diesem Jahr eine Einwohnerversammlung durchführen werde. Wenn man aber über solch ein Konzept sprechen wolle, dann müssen auch die Punkte zu treffen.

  • Sozialer Wohnungsbau – hier hätte die Gemeinde keinen eigenen Flächen. Nichtsdestotrotz würden Privatflächen vorhanden seien, die durch die Eigentümer bebaut werden könnten
  • Ärztliche Versorgung – eine angehende Ärztin hätte in Ückeritz ihre Praxisräume im eigenen Haus genehmigt bekommen
  • Klimaschutz – hier gibt es noch nicht mal auf Bundesebene eine Regelung
  • Bürgerbeteiligungsgesetz – ebenso keine einheitliche Regelung

 

Herr Brose ergänzt, dass Ückeritz aus der Förderung für sozialen Wohnungsbau rausfalle, weil erst ab 2.000 Einwohnern Förderungen möglich seien.

Hier, so Herr Wolf, könnte man sich die Wohnungsgesellschaft Heringsdorf mit ins Boot holen, die sich mit Fördermöglichkeiten auskennen.

Es gäbe keinen Mietspiegel in der Gemeinde, folglich könnte es immer wieder zu Preissteigerungen kommen, so Herr Wöllner.

Einen Mietspiegel gäbe es für die gesamte Insel nicht, so der Bürgermeister. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu habe man erst ab einer Zahl von 50.000 Einwohnern.

 

Aus Sicht von Herrn Brose sei diese ganze Thematik nur „Angstmacherei“.

Es folgt eine kontroverse Diskussion.

 

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Der Bürgermeister lässt über den Antrag von Herrn Glanz abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

1

8

2

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Folglich ist der Antrag abgelehnt!

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Anlagen zur Vorlage