24.02.2025 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Bereits im Vorfeld dieser Sitzung hätte die Gemeindevertretung intensiv zusammen mit der Kämmerin über die Anpassung der Hebesätze diskutiert. Dieses resultiere aus der Grundsteuerreform und den neu festgelegten Steuermessbeträgen.

Man wolle im Sinne der Bürger agieren, trotzdem könne es im Einzelfall sein, dass man mehr bzw. auch weniger für sein Grundstück zahle.

 

Die Gemeindevertretung hätte sich zu folgenden Hebesätzen verständigt:

Grundsteuer A: 400 %

Grundsteuer B: 360 %

Gewerbesteuer: 400 %

 

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Die Gemeinde Stolpe a.U. beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Stolpe a.U. wie folgt:

Grundsteuer A 400 %

Grundsteuer B 360 %

Gewerbesteuer 400 %

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.