03.02.2025 - 5 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister dankt den Gemeindevertretern, allen voran Frau Franz für die intensive Vorberatung mit Hilfe der Kämmerei und auch dem Finanzamt.

Großes Problem, so Herr Hannak sei, dass laut Aussage des Finanzamtes, bei der elektronischen Übertragung, auf Grund einer fehlerhaften Schnittstelle des Finanzamtes, Messbescheide verloren gegangen sein. Derzeit kann das Finanzamt nicht klären welche Bescheide dies betrifft.

Deshalb sei auch die Zuarbeit vom Amt nicht abschließend in Stein gemeißelt. Eventuell müsse eine erneute Anpassung der Messbeträge unterjährig erfolgen.

Deshalb verbleibe man vorerst bei der Grundsteuer A bei 323 %, auch wenn dies ein Minus für die Gemeinde in Höhe von 13.456,50 € bedeute.

Sollten endgültige zahlen vorliegen, wird die Nachberechnung angestrebt.

 

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Die Gemeinde Rankwitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Rankwitz wie folgt:

Grundsteuer A 323%

Grundsteuer B 334%

Gewerbesteuer 381%

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

0

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.