08.01.2025 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Haushalt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
2. Sitzung des Schulzweckverbandes
- Gremium:
- Schulzweckverband
- Datum:
- Mi., 08.01.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II (Kämmerei)
- Bearbeiter:
- Katrin Gierds
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Brose erläutert den Verbandsmitgliedern den Haushaltsplan. Eine detaillierte Aufstellung der Kosten ist den Mitgliedern mit den Erläuterungen der Sachkonten zugegangen.
Starten wollen wir dem Projekt Brandschutzrollo-Erneuerung, da es im Brandfall ziemlich gefährlich werden kann. Hier liegt ein Angebot von ca. 17,8 T€ der Firma COLT vor. Der Austausch der Heizungstherme, bzw. die zusätzliche Installation von Photovoltaik / Erdwärme wird vorerst zurückgestellt, bis sich die politische Situation beruhigt und wir Klarheit in Bezug auf Fördermitteln, usw. haben.
Herr Brose und Herr Biedenweg (SL) vereinbaren einen Termin mit dem Sportverein, um einer Erhöhung der Kosten für die Nutzung des Sportplatzes vorzubeugen.
Die Verbandsversammlung des Schulzweckverbandes beschließt, die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2025 wie folgt:
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§ 1 |
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Ergebnis- und Finanzhaushalt |
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird |
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1. im Ergebnishaushalt auf |
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einen Gesamtbetrag der Erträge von |
654.200 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von |
710.700 EUR |
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ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von |
-56.500 EUR |
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2. im Finanzhaushalt auf |
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a) einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von |
628.800 EUR |
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709.800 EUR |
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einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von |
-81.000 EUR |
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b) einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
0 EUR |
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einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
12.500 EUR |
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einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von |
-12.500 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2 |
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Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht |
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veranschlagt. |
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§ 3 |
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Verpflichtungsermächtigungen |
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Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
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§ 4 |
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Kassenkredite |
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Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf |
62.800 EUR. |
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1 einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen |
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§ 5 |
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Stellen gemäß Stellenplan |
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Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,2435 Vollzeitäquivalente (VzÄ). |
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§ 6 |
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Umlagen |
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Die Schulumlage je Schüler wird auf 1.950 EUR festgesetzt. |
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§ 7 |
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Weitere Vorschriften |
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1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der |
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Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden. |
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2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist |
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a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und |
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Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet, |
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b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen |
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Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen |
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überschreitet. |
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3. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder |
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zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der |
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Gesamtauszahlungen übersteigen. |
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4. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für |
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Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen. |
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5. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom |
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Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt. |
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Nachrichtliche Angaben: |
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1. Zum Ergebnishaushalt |
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Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt |
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voraussichtlich |
501.945 EUR |
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2. Zum Finanzhaushalt |
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Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des |
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Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich |
94.768 EUR |
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3. Zum Eigenkapital |
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Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres |
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beträgt voraussichtlich |
879.347 EUR |
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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692,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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85,4 kB
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