22.01.2025 - 11 Information zur Querungshilfe B110 OD Usedom

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister berichtet dass über dieses Thema viel, oft und über Jahre gesprochen wurde.

Herr Hagemann geht nochmals auf den Sachverhalt ein. Nach neusten Entwicklungen soll von der baulichen Umsetzung der Mittelinsel als Querungshilfe der B110 OD Usedom abgesehen werden. Stattdessen soll zunächst für ein Jahr eine Bedarfslichtsignalanlage aufgestellt werden. Die bereits vorliegende Planung müsste komplett geändert werden.

Der Bürgermeister geht auf die Planungskosten, die Grunddienstbarkeit und den städtebaulichen Vertrag ein.

Die Planungskosten (außer die Bauüberwachung) sind nicht förderfähig. Es ist zu beachten, dass aktuell nur ein Zuwendungsbescheid für eine Mittelinsel und nicht für eine Lichtsignalanlage vorliegt. Auch wenn dieser im Zuwendungszweck geändert wird, muss sofern die Erfordernis einer Lichtsignalanlage nach einem Jahr nicht nachgewiesen werden kann, die Anlage wieder zurückgebaut und die Förderung voraussichtlich zurückgezahlt werden, da die Zweckbindungszeit nicht eingehalten werden kann.

 

Ganz aktuell hätte der Bürgermeister heute hierzu ein Telefonat mit dem Landtagsabgeordneten Herrn Beitz. Diesem sei bekannt, dass die Stadt sich schwer mit dem Sachverhalt tue.

Fakt ist, man hätte dann zwei Mal Planungskosten, die die Stadt tragen müsse. Herr Beitz wollte dieses Thema in Schwerin klären.

 

Frau Leppin findet die gesamte Vorgehensweise eine Frechheit. Sie Stadt hat sich etliche Male damit intensiv beschäftigt und das Ministerium entscheidet jetzt über den Kopf der Stadt und des Straßenbauamtes hinweg. Das hier ist jetzt eine Testphase und es kann passieren, dass die Bedarfsampel nach einem Jahr wieder abgebaut werde, dann hat man gar nichts gewonnen - schon gar nicht für die Bürger!

 

Höhepunkt, so der Bürgermeister, Montag um 11.30 Uhr soll ein Pressetermin stattfinden. Weder Amt noch Stadt wissen bisher von diesem Termin. Auch dem Petenten Herrn Baumann wäre der Termin bisher nicht bekannt.

 

Aus Sicht von Herrn Dr. Jikeli seien die Planungskosten nicht in den Wind geschrieben, das Projekt könnte ja schließlich reaktiviert werden. Jetzt werden doch keine Planungskosten anfallen, weil ja nur die Bedarfsampel befristet installiert wird.

Frau Leppin vertritt die Ansicht, dass weitere Planungskosten und ggfs. auch die Kosten für den Rückbau der Ampel entstehen werden.

 

Herr Hagemann mahnt an, dass die Grunddienstbarkeit dann auch wieder geändert werden müsse, weil diese auf die städtische Planung ausgelegt ist.

 

Es muss in der Testphase, so Herr Witt, eine Ampel mit Zählwerk installiert werden, um den Bedarf und den Nutzen festzustellen und das Gesamtprojekt möglichst schlank zu halten.

 

Fakt ist, so Frau Leppin, dass ist Sache des Straßenbauamtes. Die Stadt wird jetzt nochmal bestraft, nicht nur finanziell sondern auch die Zeit, die bisher vergangen ist! Sie spricht sich dafür aus, keine Mehrkosten für die Stadt zu erwirtschaften. Die Stadt hat wirklich viel gemacht und auch Kosten getragen. Alles nur weil das Straßenbauamt nicht die aktuelle Planung zu der großen Wohneinheit „Am Stadtquartier“ beachtet hat.

 

Die Stadt muss bedenken, so Herr Baumann, dass es hier nicht nur um die Finanzen geht, sondern auch um das Wohl der Einwohner, mittlerweile sind dort 58 Wohneinheiten entstanden. Das Lebensgefühl der Einwohner ist völlig eingeschränkt.

 

Herr Lüdke erfragt, was die Quintessenz sei, wenn die Stadt das vorgeschlagene Vorgehen nicht befürwortet. Dieses könne Herr Hagemann aktuell nicht beantworten, weil der Landtagsabgeordnete Herr Beitz sich bis vorhin nicht zurückgemeldet hätte.

 

Herr Grundmann fügt hinzu, hier weiß der Eine vom Anderen nicht Bescheid.

 

Herr Hagemann schlägt deshalb vor, den Rückruf von Herrn Beitz abzuwarten. Dieses Vorgehen wird einstimmig befürwortet.