09.12.2024 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Zempin
- Datum:
- Mo., 09.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Leitender Verwaltungsbeamter
- Bearbeiter:
- René Bergmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Aufgrund der vorherigen Beschlussfassung zur Bahnintegration, so Frau Kulz, müsse nun die Höhe der Kurabgabe wie folgt angepasst werden.
§ 4
Maßstab Höhe der Kurabgabe
(1) Die Kurabgabe wird vom 01.01. bis zum 31.12. eines jeden Jahres erhoben.
(2) Die Kurabgabe beträgt für jeden Tag, an dem sich der Kurabgabepflichtige im Erhebungsgebiet aufhält
- in der Zeit vom 01.01. – 31.03. (Vorsaison): 3,05 Euro
- in der Zeit vom 01.04. - 31.10. (Hauptsaison): 3,65 Euro
- in der Zeit vom 01.11. – 31.12. (Nachsaison): 3,25 Euro
Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage für diesen Aufenthaltstag ist der Tagessatz des Anreisetages.
(3) Die Jahreskurabgabe beträgt für jedes Kalenderjahr, in dem die Abgabepflicht besteht:
121,96 Euro
Zur Berechnung der Jahreskurabgabe werden 28 Tagessätze (Hauptsaison) als Grundlage zuzüglich eines Pauschalbetrages in Höhe von 43,56 € genommen.
(5) In der Kurabgabe ist ein Gesamtentgelt für Übernachtungs- und Tagesgästen in Höhe von 0,85 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 43,56 € enthalten.
(6) In der Kurabgabe ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
- Die Gemeindevertretung Seebad Zempin beschließt die eingereichte Satzung gemäß Anlage über die Erhebung einer gemeinsamen Kurabgabe in der Tourismusregion Insel Usedom und Stadt Wolgast („Tourismusregion“) mit der dazugehörenden Kalkulation, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, zu beschließen.
- Die Gemeindevertretung Seebad Zempin beschließt:
- Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Seebad Zempin in der Hauptsaison 3,65 EUR, in der Vorsaison 3,05 EUR und in der Nebensaison 3,25 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer). Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
- Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
- Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Seebad Zempin beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 121,96 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
- Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:
- Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.
- Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.
- Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.
In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto.
In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,85 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn), sowie ein Pauschalbetrag in Höhe von 43,56 € enthalten.
Anlagen zur Vorlage
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