03.12.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung über die Integrat...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Der Leitende Verwaltungsbeamte berichtet über die Zahlen. Man befinde sich in der Probephase und müsse nun abwarten um eine endgültige Meinung zur Thematik zu bilden.

 

Frau Schreiber würde sich eine zusätzliche Unterteilung der Altersgruppen bei den Kindern wünschen.

 

Herr Hartmann erfragt, ob es möglich ist, einen zusätzlichen Kurkartenautomaten am Campingplatz zu installieren.

 

Eine Einwohnerin erfragt, ob die Kurkarte auch digital ausgestellt werden könne. Diese Lösung hätte Herr Bergmann bereits berücksichtigt und bestellt.

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kamminke beschließt die Integration der ticketfreien Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in die UsedomCard ab dem 01.01.2025 mittels eines umlagefinanzierten ÖPNV-Beitrags (siehe Anlage 1):

  1. Busverkehrsleistung (ÖPNV)

Inhaber einer gültigen UsedomCard können gegen deren Vorlage ganztägig alle Regionalbuslinien außer der Linie 271 (Wolgast – Greifswald) unentgeltlich nutzen. In den genannten Zeiten wird nur die Befreiung der Kinder im Alter unter 6 Jahren gewährt. Im ÖPNV können die schulpflichtigen Kinder mit Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde ebenfalls befreit werden, weil diese den Anspruch auf die kreisfinanzierte VG-Card haben. Andere Befreiungs- oder Ermäßigungstatbestände bedürfen eines entsprechenden Ausgleichs durch die jeweilige Gemeinde.

aa) für Gäste

0,55 € brutto je Tageskurkarte

0,55 € brutto je Übernachtung bei Mehrtageskurkarten.

ab) für Einwohner

Für die Inkludierung der ÖPNV-Leistung in die Jahreskurkarten der Einheimischen ist ein Jahresbetrag in Höhe von 11,00 € kalkuliert.

 

  1. Der Bürgermeister wird zur Annahme des entsprechenden Angebotes gemäß Anlage 1 für die in Ziffer 1 bestimmten Leistungen und Personenkreise mit Wirkung ab dem 01.01.2025 ermächtigt.
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

0

3

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage