19.12.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Satzung ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Festsetzung der Hebesätze ab 2025.

Die Beschlussfassung, so Herr Biedenweg, erfolgt vorbehaltlich der Widersprüche der Grundstückseigentümer beim Finanzamt.

 

Herr Wöllner erfragt, wie viele Personengesellschaften in der Gemeinde ansässig seien. Hierhandle es sich um einen zweistelligen Bereich, so Herr Biedenweg. Der größte Anleger sei die Kurverwaltung selbst.

 

Frau Räsch könnte sich vorstellen, den bedarfsorientierten Hebesatz festzusetzen.

 

Der Bürgermeister unterbreitet der Gemeindevertretung folgenden Vorschlag:

Grundsteuer A 323 %

Grundsteuer B 260 %

Gewerbesteuer 381 % - hier solle eine erneute Beratung im Januar 2025 erfolgen.

 

Diese Vorgehensweise wird einstimmig durch die Gemeindevertretung befürwortet.

 

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Die Gemeinde Ückeritz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze 2025 für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer in der Gemeinde Ückeritz wie folgt:

Grundsteuer A 323 %

Grundsteuer B 260%

Gewerbesteuer 381% (erneute Beratung im Januar 2025)

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.