19.12.2024 - 10 Beratung und Beschlussfassung über die Definiti...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ückeritz diskutiert über die Erstattungstatbestände.

Herr Glanz empfindet den Tatbestand „ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises“ als zu hochgegriffen.

Dieses sei nicht neu, so Herr Biedenweg, wurde in den Vorjahren genauso gehandhabt und wäre durchaus realistisch.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beschließt für das Kalenderjahr 2025 nachfolgende Ermäßigungstatbestände in Form von Erstattungen im Rahmen der Kurabgabesatzung 2025.

Neben der bereits satzungsgemäß verankerten Befreiung werden folgende Personengruppen für das Kalenderjahr 2025 von der Kurabgabe im Rahmen einer Erstattung befreit:

  1. bis zu 4 nahe Verwandte (Eltern, Kinder, Geschwister, Geschwisterkinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Großeltern, Enkel, Schwiegereltern, Schwiegertöchter, Schwiegersöhne, sowie Schwager und Schwägerinnen 1. Grades) von Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Sinne des Landesmeldegesetzes im Gemeindegebiet der Gemeinde Ostseebad Ückeritz haben (Die Befreiung gilt einmalig pro Haushalt).
  2. erforderliche Begleitpersonen, nachgewiesen durch das Merkzeichen „B“ auf dem Schwerbehindertenausweis eines Gastes

Des Weiteren erhalten folgende Personen im Kalenderjahr 2025 eine Ermäßigung (Teilerstattung) der Kurabgabe von 1,10 Euro:

  1. Personen ab einem Grad der Behinderung von 80 gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises.

Die vorgenannten Personen können bei der Kurverwaltung Ückeritz, Bäderstraße 5 in 17459 Ückeritz die Erstattung / Teilerstattung beantragen.

Die Erstattungstatbestände sind durch den Betroffenen nachzuweisen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.