19.12.2024 - 9 Beratung und Beschlussfassung über die Kalkulat...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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  1. Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt die gemeinsame Kalkulation für das Jahr 2025 mit dem dazugehörigen Bericht, gemäß Anlage, vorgelegt durch die Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, auf Basis der gemeindespezifischen Vorkalkulation der Kurabgabe für das Jahr 2025, gemäß Anlage, zu der dazugehörenden Satzung zu beschließen.

 

  1. Der Betriebsausschuss empfiehlt, die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz beschließt:
  1. Die Gemeindevertretung stimmt der ihr vorgelegten Abgabenkalkulation vom 08.11.2024 für die Kurabgabe in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz mit den darin enthaltenen Festsetzungen und Ermessensentscheidungen zu.
  2. Die Gemeindevertretung Ostseebad Ückeritz erkennt unter Gewährleistung der Gegenseitigkeit die jeweilig gemeindespezifischen Vorkalkulationen der am Modell beteiligten Gemeinden der Tourismusregion als Basis der gemeinsamen Kurabgabe an.
  1.  Die Kurabgabe beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 pro abgabepflichtiger Person für jeden Aufenthaltstag in der Gemeinde Ostseebad Ückeritz in der Hauptsaison 3,90 EUR, in der Vorsaison 3,30 EUR und in der Nachsaison 3,30 EUR (jeweils einschl. Umsatzsteuer).
  2. Der An- und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Bemessungsgrundlage ist der Tagessatz des Anreisetages.
  3. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (unter 6 Jahren) sind zu 100 % zu befreien.
  4. Die Jahreskurabgabe nach § 4 Abs. 3 Satz 1 der Kurabgabesatzung der Gemeinde Ostseebad Ückeritz beträgt mit Wirkung ab 01.01.2025 das 28-fache des Tagessatzes in der Hauptsaison, mithin 109,20 EUR (einschl. Umsatzsteuer).
  5. Die in § 4 Abs. 2 der harmonisierten Kurabgabesatzung vom festgelegten Saisonzeiten umfassen:

 

Vorsaison: vom 01.01. bis 31.03.

Hauptsaison: vom 01.04. bis 31.10.

Nebensaison: vom 01.11. bis 31.12.

 

In der Kurabgabe ist die GästeCard-Umlage in Höhe von 0,02 Euro netto enthalten.

 

In der Kurabgabe ist ein Entgelt in Höhe von 0,85 Euro brutto für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbundes, den Abgabepflichtigen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (Bahn) sowie in Höhe von 0,30 Euro brutto für die eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen oder ermäßigten Benutzung des MVRad Fahrradverleihsystems enthalten.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

10

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage