16.12.2024 - 4 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Amtsausschuss des Amtes „Usedom-Süd“ beschließt die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan für das Jahr 2025 wie folgt:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1. im Ergebnishaushalt auf

 

Ansatz 2025

einen Gesamtbetrag der Erträge von

3.381.200

einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von

3.711.200

ein Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen von

-330.000

 

2. im Finanzhaushalt auf

 

 

Ansatz 2025

a)

einen Gesamtbetrag der laufenden Einzahlungen von

3.337.800

 

einen Gesamtbetrag der laufenden Auszahlungen* von

3.635.600

 

einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von

-297.800

b)

einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

 

einen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von

--

festgesetzt.

*einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  333.700 EUR.
§ 5
Amtsumlage

1. Die Amtsumlage wird auf 15,8301 v. H. der Umlagegrundlagen festgesetzt.

§ 6
Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 39,91 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

§ 7

Weitere Vorschriften

  1. Auf die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € kann gem. § 4 Abs.7 GemHVO-Doppik verzichtet werden.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 1 der Kommunalverfassung ist

a) ein entstehender Jahresfehlbetrag / jahresbezogener negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen erheblich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet,

b) die Erhöhung eines bereits ausgewiesenen Jahresfehlbetrages / jahresbezogenen negativen Saldos der laufenden Ein- und Auszahlungen wesentlich, wenn er 10 v.H. der Gesamtauszahlungen überschreitet.

  1. Im Sinne des § 48 Abs. 2 Nummer 2 Kommunalverfassung sind nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen / Auszahlungen erheblich, wenn sie im Einzelfall 10 v. H. der Gesamtauszahlungen übersteigen.
  2. Im Sinne des § 48 Abs. 3 Nummer 1 Kommunalverfassung sind unabweisbare Auszahlungen für Investitionen geringfügig, wenn sie 10 v.H. der Gesamtauszahlungen nicht übersteigen.
  3. Im Sinne des § 48 Absatz 3 Nummer 2 Kommunalverfassung gilt eine Abweichung vom Stellenplan als geringfügig, wenn sie 1 Vollzeitäquivalente nicht übersteigt.

 

Nachrichtliche Angaben:

 

31.12.2025

Zum Ergebnishaushalt: Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

-286.712

Zum Finanzhaushalt: Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

304.963

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich

1.392.052

 

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

12

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001007&TOLFDNR=1015381&selfaction=print