18.11.2024 - 16 Beratung und Beschlussfassung zur Teileinziehun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Bürgermeister informiert über die Problematik.

 

Frau Hohmann erfragt, ob die Befahrung der dahinterliegenden Straßen trotzdem möglich sei. Dieses wird bejaht.

 

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Loddin beschließt, die Teileinziehung  eines Teils der Grundstücke  Gemarkung Loddin, Flur 1, Flurstück 255/1 (teilweise) und Flur 1, Flurstück 68 (teilweise) zu beantragen. Diese Teileinziehung soll dergestalt sein, dass die Bahnüberquerung mit VZ 240 ausgeschildert wird und damit nur noch für Fahrradfahrern und Fußgängern vorbehalten bleibt.   

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1001000&TOLFDNR=1014813&selfaction=print