26.11.2024 - 9 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Koserow
- Datum:
- Di., 26.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Pina Thore
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.
Geltungsbereich
Der 3,00 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow liegt in der Gemarkung Koserow, Flur 7, und betrifft die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise).
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang der Gemeinde Koserow an der Bundesstraße B 111. Es ist im Südosten und Nordwesten von Waldflächen und im Nordosten von einem Ferienhausgebiet umgeben.
Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:
Im Nordosten: durch die Flurstücke 213/3 der Flur 7 und 11/30 der Flur 6 der Gemarkung Koserow,
Im Südwesten: durch die Flurstücke 149, 150 und 199 der Flur 8 Gemarkung Koserow
Im Südosten: durch die Teilflächen der Flurstücke 195 und 196/1 der Flur 7 Gemarkung Koserow.
Der Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt, in welchem der Geltungsbereich blau umrandet ist und der Teil dieser Beschlussvorlage ist.
4. Ortsübliche Bekanntmachung
Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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