26.11.2024 - 9 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Koserow beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 20 „Wochenendhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow im Zusammenhang mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

Geltungsbereich

Der 3,00 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 „Ferienhausgebiet Am Kiefernhain – B 111“ der Gemeinde Koserow liegt in der Gemarkung Koserow, Flur 7, und betrifft die Flurstücke 195 (teilweise) und 196/1 (teilweise).

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortseingang der Gemeinde Koserow an der Bundesstraße B 111. Es ist im Südosten und Nordwesten von Waldflächen und im Nordosten von einem Ferienhausgebiet umgeben. 

 

Das Plangebiet wird folgendermaßen umgrenzt:

Im Nordwesten: durch die Flurstücke 200/7, 200/8, 200/10, 200/11, 200/12, 200/13 200/15, 200/22 und 200/23 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

Im Nordosten: durch die Flurstücke 213/3 der Flur 7 und 11/30 der Flur 6 der Gemarkung Koserow,

Im Südwesten: durch die Flurstücke 149, 150 und 199 der Flur 8 Gemarkung Koserow

Im Südosten: durch die Teilflächen der Flurstücke 195 und 196/1 der Flur 7 Gemarkung Koserow.

Der Beschlussvorlage ist ein Übersichtsplan beigefügt, in welchem der Geltungsbereich blau umrandet ist und der Teil dieser Beschlussvorlage ist.

 

4. Ortsübliche Bekanntmachung

Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

11

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage