16.10.2024 - 11 Beratung über die Modellregion Insel Usedom - K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Gemeindevertretung Benz
- Datum:
- Mi, 16.10.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bergmann erklärt, dass die für die notwendige Kalkulation zu berücksichtigenden Kosten in der Gemeinde Benz bei etwa 120.000 € liegen. Diese setzen sich zusammen aus anteiligen Kosten für den Bauhof, die Spielplätze, Badestellen, Mühle, Seestege und Wasserwanderrastplatz.
Im Weiteren ist für die Einwohner immer ein Eigenanteil in Abzug zu bringen, da diese die Einrichtungen ebenfalls nutzen. Hierfür werden für jeden Einwohner 28 Aufenthaltstage in Ansatz gebracht, was bei 1.072 Einwohnern 30.016 Übernachtungen entspricht.
Da es für Benz keine offizielle Statistik zu Übernachtungszahlen gibt, hat Herr Bergmann beim Golfhotel diese erfragt. Dort sind jährlich 35.000 Übernachtungen zu verzeichen, die weiteren kleinen Pensionen und Ferienzimmer hinzugerechnet, geht Herr Bergmann von etwa 50.000 Übernachtungen/Jahr für die Gemeinde aus.
Diese sind den Einwohner-Übernachtungen gegenüber ins Verhältnis zu setzen, was wiederum einen Eigenanteil von 60 % für die Einwohnern ausmacht, der durch die Gemeinde zu tragen ist, sprich von den berücksichtigungsfähigen Kosten von 120.000 € in Abzug zu bringen ist. Für dieses geringe Ergebnis eine Kurabgabepflicht einzuführen, hält Herr Bergmann für nicht ratsam.
In den Seebädern liegt aufgrund der deutlich höheren Zahl an Übernachtungen der durchschnittliche Eigenanteil der Gemeinden bei 7 %.
Abzuwarten bleibt auch das Gerichtsverfahren der Gemeinde Heringsdorf, wo zur Entscheidung steht, ob die Kalkulationsgrundlage für den Eigenanteil von 28 auf 110 Tage ansteigen soll. Dann wäre es auch für die Seebäder nicht mehr finanzierbar.
Es folgt eine Diskussion.
Herr Bergmann macht Ausführungen zur Bettensteuer. Hier wird i.d.R. ein Betrag in Höhe von 5 % auf das Übernachtungsentgelt vom Vermieter kassiert. Bei einem Übernachtungspreis von 90 € wären das 4,50 €/Nacht, bei vorsichtigen 35.000 Übernachtungen insgesamt 157.500 € zusätzlich im Gemeindehaushalt.
Auch hierzu wird kontrovers diskutiert.
Im Ergebnis verständigt sich die Gemeindevertretung darauf, zunächst abzuwarten, wie das Gerichtsverfahren ausgeht und auch was das neue Tourismusgesetz M-V vorgeben wird. Dann wird die Thematik weiter verfolgt.