16.07.2024 - 22 Beratung und Entscheidung im Rahmen der Beteili...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stolpe beschließt, im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde aufgrund § 4(1) BauGB dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 "Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom zu zustimmen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage