03.07.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Der Leitende Verwaltungsbeamte geht kurz auf die redaktionelle Änderung des § 6 Entschädigungen der Stellvertreter ein.

Der erste stellvertretende Bürgermeister erhält 168 €, anstatt 170 € lt. Satzung und der zweite stellvertretende Bürgermeister 84 €, anstatt 90 €.

 

Weiter müsse es im § 8 unter öffentliche Bekanntmachung natürlich Gemeinde Garz heißen und nicht Loddin.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Garz beschließt die Neufassung Hauptsatzung in der vorliegenden Form.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

7

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage