27.06.2024 - 8 Beratung und Beschlussfassung über die Neufassu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Wellnitz erklärt, dass die vorgelegte Neufassung der Geschäftsordnung die notwendigen Anpassungen aufgrund gesetzlicher Änderungen enthält. Neu eingefügt wurde ganz aktuell der § 9a der in Bezug auf den neuen § 32a der Kommunalverfassung das Zuteilungs- und Benennungsverfahren regelt.

 

Er verliest den Wortlaut zum § 9a - Zuteilungs- und Benennungsverfahren:

(1) Beim Zuteilungs- und Benennungsverfahren wird das Verhältnis zwischen den Fraktionen bzw. Zählgemeinschaften dadurch ermittelt, dass die Mitgliederanzahl der jeweiligen Fraktion oder Zählgemeinschaft nacheinander durch eins, zwei, drei, vier, fünf usw. geteilt wird und die Sitzverteilung nach den so ermittelten Höchstzahlen erfolgt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los. Die Sitze der sachkundigen Einwohner werden zuerst verteilt. Es ist zulässig, dass Fraktionen und Zählgemeinschaften untereinander ihre Sitze für sachkundige Einwohner gegen Sitze für Gemeindevertreter tauschen und umgekehrt. Dafür ist eine Erklärung von beiden Tauschpartnern an den Vorsitzenden zu richten.

 

Die Gemeindevertretung müsse nun entscheiden, ob die diesen Passus mit aufnehmen wolle. Nach Diskussion wird dieses seitens der Gemeindevertreter abgelehnt.

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Korswandt beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung in der vorliegenden Form.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage