22.05.2024 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den Vorentwu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Usedom
- Datum:
- Mi., 22.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Bau
- Bearbeiter:
- Christina Hering
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dreischmeier vom Planungsbüro macht Ausführungen zu der geplanten Nutzung und Bebauung. Man sei bereits im Bauausschuss vorstellig gewesen und hätte die Planungen auch mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt.
Frau Kramer berichtet, dass sie dort alt werden möchte und perspektivisch auch die Familie von Herrn Tatschke dort sesshaft werden soll. Sie freue sich, dass die Stadtvertretung dem Projekt so positiv gegenüber stehe und immer ein offenes Ohr gehabt hätte.
Die Stadtvertretung der Usedom beschließt den vorliegenden Vorentwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom mit Begründung in der Fassung von April 2024 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs 1 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wurde am 31.05.2023 von der Stadtvertretung gefasst. Die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom wird im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“ der Stadt Usedom aufgestellt.
Der Geltungsbereich umfasst die
Flurstücke 1/1, 2/1, 3, 412, 413, 414, 415, 416/1, 416/3, 417, 390/5 teilweise (Weg/Straße)
Flur 1
Gemarkung Welzin
In einer Größe von ca. 1,5 ha.
Das Plangebiet liegt ca. 800 m südöstlich von der Ortsmitte Welzin entfernt und befindet sich direkt am Kleinen Haff.
Geltungsbereich der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Usedom
Umweltprüfung
Nach § 2 Abs. 4 BauGB hat die Gemeinde bei der Aufstellung, Änderung und/ oder Ergänzung von Bauleitplänen für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplans ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Die Belange des Natur- und Umweltschutzes werden in der Begründung zum Vorentwurf vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Welziner Fischerhäuser am Haff“, der im Parallelverfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt wird, betrachtet.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB soll im Rahmen der Auslegung der Vorentwurfsunterlagen durchgeführt werden.
Ortsübliche Bekanntmachung
Der Beschluss ist gem. § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
887 kB
|