06.05.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rankwitz stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und vom Unternehmen Axians Public Consulting GmbH geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rankwitz zum 31.12.2017 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

5.651.138,00 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

3.952,61 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

28.324,83 €

Entnahme aus der allg. Kapitalrücklage für verbleibenden Fehlbetrag gem. § 18 Abs.5 GemHVO-Doppik

13.267,12 €

Einstellung in die Kapitalrücklage

1.745,22 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

0 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

269.904,45 €

 

Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Ergebnisrechnung beträgt „Null“, folglich wird nichts gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik  wird zugestimmt.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

7

0

1

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage