24.04.2024 - 6 Beratung und Beschlussfassung über den Jahresab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Die Gemeindevertretung stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Usedom Süd und von der Rechnungsprüfung des Amtes geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Garz zum 31.12.2018 wie folgt fest.

 

Bilanzsumme

528.822,92 €

Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage für Aufwendungen aus der Altfehlbetragsumlage gem. § 18 Abs.2 Nr.3 GemHVO-Doppik

1.211,58 €

Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage aus investiv gebundenen Zuweisungen gem. § 18 Abs.4 GemHVO-Doppik

4.747,62 €

Jahresergebnis der Ergebnisrechnung

29.107,36 €

Jahresergebnis der Finanzrechnung

80.732,28 €

 

Der Jahresüberschuss der Ergebnisrechnung wird gemäß § 44 GemHVO-Doppik auf neue Rechnung vorgetragen.

Bisher nicht erteilte Genehmigungen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und zur Annahme von Spenden werden hiermit erteilt.

Der Entnahme der allgemeinen und der zweckgebundenen Kapitalrücklage gemäß § 18 GemHVO-Doppik wird zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

Anwesende Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

6

0

0

Es waren keine Gremiumsmitglieder aufgrund des § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://usedomsued.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000778&TOLFDNR=1012196&selfaction=print