22.02.2024 - 6 I. Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

 

Herr Burkhardt stellt eine Frage zur Grundsteuer. Er hätte mit den neuen Grundsteuermesszahlen den Grundsteuerwert berechnet und hätte eine zweieinhalbfache Verdoppelung seiner Kosten. Dieses würde dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts widersprechen. Er hätte hierzu bereits mit dem Amt Usedom-Süd telefoniert, die wiederrum auf die Gemeindevertretung verwiesen haben. Bisher sei seiner Ansicht nach nichts passiert und er wurde gebeten in der Einwohnerfragestunde vorzusprechen.

Die Festsetzung der Grundsteuermessbeträge, so Herr Biedenweg, erfolgt ab 01.01.2025. Darum ist es korrekt, dass die Gemeinde zum Thema beraten müsse. Die Grundstückseigentümer mussten ihre Flächen neu bewerten. Nun muss die Aufarbeitung der Zahlen im Amt erfolgen. Es sollte unter Beachtung einer gewissen Inflation dem jetzigen Wert angepasst werden, so der Bürgermeister. Die Gemeinde muss sich anhand der Zahlen Gedanken machen, diskutieren und dann entsprechende Hebesätze beschließen.

Der jeweilige Hebesatz wird unter Maßgabe des Haushalts beschlossen werden. Das Problem ist den Gemeindevertretern also bekannt.

 

Herr Wede berichtet, dass zwischen dem Grundstück Kannenberg und der Pension Richter vier Häuser gebaut werden sollen. Nun würde der Grundstückseigentümer Herr Kannenberg zu jedem Anlieger kommen und eine Unterschrift zur Nutzung des Weges einfordern.

Es gab einen Ursprungsbauantrag, so der Bürgermeister, mit vier Häusern und Carport. Dieser wurde im Bauausschuss abgelehnt, weil im hinteren Bereich kein öffentlicher Weg vorhanden sei, folglich keine Erschließung möglich. Auch die Ablehnung vom Landkreis hätte der Bauherr erhalten.

Dann wurde der Bauantrag dahingehend angepasst, dass die vier Wohneinheiten von vorne erschlossen werden können.

Grundsätzlich gilt also nur die Erschließung vom vorderen Bereich des Grundstücks.

Der hintere Weg ist ein Grundstück der Gemeinde.

Bisher hat Herr Kannenberg keinen Antrag an die Gemeinde gestellt.

Wie, so Herr Wede, soll man sich da verhalten?

Es handelt sich hier um keine Straße. Es ist ein gemeindliches Flurstück, was keine öffentliche Widmung erlangt hat. Das heißt, dass eine Befahrung nur mit Zustimmung der Gemeinde als Grundstückeigentümer erfolgen darf.

 

Herr Blank stellt eine Anfrage zur Laufzeit von UsedomRad. Hierzu gab es Beratungen und daraus resultierend zwei vernünftige Angebote, so der Bürgermeister. Zum einem ein Floating-Vertrag, zum anderen der Vorschlag, der den Gemeindevertretern heute vorliege. Wenn die Nutzung der Fahrräder unter 20 % der Übernachtungsgäste, dann ist vorzeitiger Abbruch des Vertragsverhältnisses möglich.